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Wichtige Infos

 

 

Allgemeine Regelungen- diese haben nichts mit der derzeitigen Coranakrise zu tun

Freistellung vom Unterricht

 

 

 

 

Beurlaubung:

Eine Schülerin oder ein Schüler kann aus wichtigem Grund vom Unterricht freigestellt werden. Reise- und Urlaubstermine gelten nicht als wichtiger Grund. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Die Freistellung ist rechtzeitig schriftlich zu beantragen.

 

 

 

 

 

Entscheidungsbefugt ist:

 

* bis zu 3 Tagen innerhalb eines Schuljahres der Klassenleiter
* bis zu 3 Wochen innerhalb eines Schuljahres die Schulleitung
* für zeitlich darüber hinaus gehende Beurlaubung liegt die Entscheidung beim Staatlichen Schulamt

 

 

 

 

 

Entschuldigung bei Krankheit:

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht die Schule besuchen können, dann informieren Sie bitte umgehend den Klassenleiter/ in oder die Schule.

 

Ist ihr Kind nicht zum Unterricht erschienen und wurde von Ihnen nicht entschuldigt, gehen die Lehrkräfte dem sofort nach.

 

Schicken Sie, wenn Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, eine schriftliche Entschuldigung mit.

 

 

 

 

Sportbefreiung:

Schüler nehmen am Unterricht teil, auch wenn eine Sportbefreiung vorliegt. Sollte ein Mitgehen mit der eigenen Klasse nicht möglich sein, dann besucht das Kind den Unterricht einer anderen Klasse.

 

 

 

 

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