Hausordnung
der Goethe-Grundschule Hohenleipisch-Plessa
In unserer Schule lernen, leben und arbeiten viele Menschen gemeinsam. Regeln, wie sie in unserer Hausordnung stehen, tragen dazu bei, dass es hier gerecht und friedlich zugeht.
Alle Schüler und Eltern kennen diese Regeln und verpflichten sich, sie jederzeit zu beachten und an der Durchsetzung mitzuarbeiten.
1. Selbstverständlich ist für mich:
- allen schulischen Pflichten nachzukommen, z.B. Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen
- pünktlich zu kommen und alle Personen auf dem Schulgelände zu grüßen
- Rücksicht auf andere zu nehmen
- alle Einrichtungsgegenstände und Spielgeräte der Schule pfleglich zu behandeln und zu schützen
- Unfallquellen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände unverzüglich dem Klassen- oder Fachlehrer zu melden
- auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulhof zu achten
- dass die Toilette kein Spielplatz ist und ich sie sauber hinterlasse
- die Anweisungen der Lehrer und des Personals der Schule zu befolgen
- Fundsachen im Sekretariat abzugeben
- Dinge, die nicht im Unterricht sowie in der außerunterrichtlichen Tätigkeit benötigt werden (z.B. Wertgegenstände, Geld, …) darf ich nicht mit zur Schule bringen, da bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung bzw. Anspruch auf Wiedergutmachung besteht
- dass ich das Schulgrundstück während des Schulbetriebes nur mit Genehmigung der aufsichtführenden Lehrkraft oder des Klassenlehrers verlassen darf
2. So verhalte ich mich im Unterricht
Mit dem Klingelzeichen zur Stunde oder auf Anweisung des Lehrers beginnt die Arbeitszeit.
Ist eine Klasse zum Unterrichtsbeginn ohne Lehrer, so ist die Schulleitung unverzüglich durch den Klassensprecher oder einen beauftragten Schüler zu benachrichtigen.
- Meinen Arbeitsplatz halte ich sauber und ordentlich.
- Alle Unterrichtsmittel behandle ich mit Sorgfalt, gebe sie nach Benutzung zurück oder räume sie an ihren Platz.
- Zum Essen, Trinken und den Weg zur Toilette habe ich in der Pause genügend Zeit.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde stelle ich die Stühle hoch und schließe die Fenster.
3. So verhalte ich mich in den Pausen
Vor und nach dem Unterricht:
Ist vor der ersten Stunde schlechtes Wetter, dürfen die Schüler in den Speiseraum und ab 7.15 Uhr in den Klassenraum gehen. Die Verantwortung haben die aufsichtführende Lehrkraft und der jeweilige Fachlehrer. |
- 7.00 – 7.25 Uhr ist durch eine Aufsicht der Schule abgesichert.
- Ich gehe nach dem Klingelzeichen sofort zum Unterrichtsraum und halte mich nicht auf dem Schulhof auf.
- Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht erlaubt
- Nach Unterrichtsschluss gehe ich sofort auf direktem Wege nach Hause, zur Bushaltestelle oder in den Hort
5/10/15-Minuten-Pausen
- Ich bleibe im Klassenraum und bereite mich auf die nächste Unterrichtsstunde vor
- Bei Raumwechsel verhalte ich mich leise und rücksichtsvoll
Frühstückspause
- 9.10 Uhr – 9.20 Uhr
In dieser Zeit sitze ich auf meinem Platz und genieße mein Frühstück.
- 9.15 Uhr – 9.30 Uhr
Hofpause – Ist während dieser Zeit schlechtes Wetter, bleibe ich im Klassenraum.
Mittagspause 11.20 Uhr – 11. 55 Uhr
- Wenn es nicht abklingelt, habe ich die Pause auf dem Schulhof zu verbringen.
- Ich gehe zum Essen in den Speiseraum
- Ich achte auf Tischmanieren, unterhalte mich leise und verlasse meinen Platz sauber und ordentlich
- Auf dem Schulhof bewege ich mich so, dass ich mich oder andere Kinder nicht verletze
- Ich werfe nicht mit Steinen, Eicheln, Schneebällen oder ähnlichem
- Schlitterbahnen anlegen und das Betreten der Grünanlagen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet
- Ich hänge meine Jacke an die Garderobenleisten
Regenpause 11.20 – 11.55 Uhr
- Ich verbringe die Pausenzeit in meinem Klassenraum
- Die Klassentüren bleiben offen
- Ich kann mir aus dem Klassenschrank/der Klassenkiste Spielzeug holen
- Rennen, Toben, Ball- und Frisbeespiele sind im Klassenzimmer verboten
4. Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag
Deshalb wünschen wir uns:
- eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben
- dass die Eltern ihre Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und nicht bis ins Schulhaus begleiten
Der Zutritt ins Schulgebäude während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Termine, Veranstaltungen und Notfälle. Schulfremde Besucher melden sich im Sekretariat.
- dass die Zufahrt zur Schule nicht behindert oder die Parkplätze blockiert werden.
- dass Eltern bei Fernbleiben der Kinder vom Unterricht bis spätestens 9.00 Uhr telefonisch im Sekretariat Bescheid geben und eine schriftliche Entschuldigung über die gesamte Zeit beim Klassenlehrer nachreichen.
- dass sich alle Eltern bei Fragen oder Problemen immer zuerst an den Klassenleiter wenden.
5. Folgende Regelungen sind unbedingt einzuhalten:
|
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler
bzw. dessen Erziehungsberechtigter zur Verantwortung gezogen.
Belehrungen und Klassenregeln sind Ergänzungen zur
Hausordnung und deshalb von jedem Schüler zu befolgen.
____________ ______________ _____________
Schulleiter Elternvertreter Schülervertreter