Hausordnung

der Goethe-Grundschule Hohenleipisch-Plessa

 

 

 

 

In unserer Schule lernen, leben und arbeiten viele Menschen gemeinsam. Regeln, wie sie in unserer Hausordnung stehen, tragen dazu bei, dass es hier gerecht und friedlich zugeht.

Alle Schüler und Eltern kennen diese Regeln und verpflichten sich, sie jederzeit zu beachten und an der Durchsetzung mitzuarbeiten.

 

 

 

1. Selbstverständlich ist für mich:

 

 

 

2. So verhalte ich mich im Unterricht

 

Mit dem Klingelzeichen zur Stunde oder auf Anweisung des Lehrers beginnt die Arbeitszeit.
Ist eine Klasse zum Unterrichtsbeginn ohne Lehrer, so ist die Schulleitung unverzüglich durch den Klassensprecher oder einen beauftragten Schüler zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

3. So verhalte ich mich in den Pausen

Vor und nach dem Unterricht:

 

Ist vor der ersten Stunde schlechtes Wetter, dürfen die Schüler in den Speiseraum und ab 7.15 Uhr in den Klassenraum gehen. Die Verantwortung haben die aufsichtführende Lehrkraft und der jeweilige Fachlehrer.

 5/10/15-Minuten-Pausen

Frühstückspause

     In dieser Zeit sitze ich auf meinem Platz und genieße mein Frühstück.

     Hofpause – Ist während dieser Zeit schlechtes Wetter, bleibe ich im Klassenraum.

Mittagspause   11.20 Uhr – 11. 55 Uhr

Regenpause      11.20 – 11.55 Uhr

 

4. Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag

Deshalb wünschen wir uns:

 

Der Zutritt ins Schulgebäude während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Termine, Veranstaltungen und Notfälle. Schulfremde Besucher melden sich im Sekretariat.

 

 

5. Folgende Regelungen sind unbedingt einzuhalten:

 

  1. Das Anfertigen von Film-, Band- und Tonaufnahmen jeglicher Art während des Schulbetriebes ist verboten. Entsprechende Geräte werden bei Zuwiderhandlung eingezogen und erst bei Nachweis der Löschung den Erziehungsberechtigten wieder zurückgegeben.
  2. Die Veröffentlichung von Film-, Bild- und Tonaufnahmen aus dem Schulleben ist ausschließlich von der Schulleitung beauftragten Lehrkräften gestattet.
  3. Das Benutzen von Handy/Smartphone ist verboten.
  4. Verfassungsfeindliche Materialien und fremdenfeindliche Äußerungen sind an der Schule verboten. Zuwiderhandlung ist unverzüglich der Schulleitung zu melden und werden strafrechtlich geahndet.
  5. Jegliche körperliche und seelische Gewalt gegenüber Mitschülern und Erwachsenen ist verboten. Jeder Vorfall ist sofort einer Lehrkraft zu melden.

 

 

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler

bzw. dessen Erziehungsberechtigter zur Verantwortung gezogen.

 

 

Belehrungen und Klassenregeln sind Ergänzungen zur

Hausordnung und deshalb von jedem Schüler zu befolgen.

 

 

 

 

 

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Schulleiter                     Elternvertreter                       Schülervertreter